Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für Kassensysteme
Seit dem 01. Januar 2020 schreibt die deutsche Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für alle elektronischen Kassensysteme vor. Ziel ist es, Kassenvorgänge manipulationssicher zu erfassen und steuerlich nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wen betrifft die TSE-Pflicht?
Die Regelung gilt für alle Unternehmen, die Bargeschäfte tätigen – unabhängig von Größe oder Branche:
- Einzelhandel und Filialbetriebe
- Gastronomie und Hotellerie
- Mobile Verkaufsstellen wie Food Trucks oder Marktstände
Ausnahmen sind nur in wenigen Härtefällen möglich, die im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden müssen.
Welche Arten von TSE gibt es?
Die TSE kann in zwei Varianten eingesetzt werden:
- Hardware-TSE: Physisches Modul, meist als USB-Stick oder SD-Karte, das an der Kasse angeschlossen wird.
- Cloud-TSE: Online-Lösung, bei der die Kasse sämtliche Daten an einen zertifizierten Cloudanbieter sendet.
Wichtig: Hierfür ist eine dauerhafte Internetverbindung erforderlich.
Rechtliche Konsequenzen ohne TSE
Der Betrieb eines Kassensystems ohne TSE ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr zulässig. Bei Verstoß drohen steuerliche Nachteile:
- Nichtanerkannte Kassenaufzeichnungen
- Steuerschätzungen durch das Finanzamt
- Mögliche Bußgelder und Nachzahlungen
Unsere zertifizierten TSE-Hersteller
Wir liefern TSE-Lösungen führender und vom BSI zertifizierter Anbieter:
- Swissbit
- Diebold Nixdorf
- Bundesdruckerei (D-Trust)
- Epson
Installation & Kompatibilität
Für den Betrieb der TSE ist eine entsprechende Software-Integration in deine Kassensoftware erforderlich. Bitte kläre im Vorfeld, welche TSE-Hersteller mit deiner Kassenlösung kompatibel und lizenziert sind.
Gerne unterstützen wir dich bei der Auswahl, Einrichtung und Inbetriebnahme deiner TSE – kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung.